Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.